
Augenlasern
Sicheres Augenlasern für Polizistinnen und Polizisten
Sie planen eine Karriere bei der Polizei und möchten Ihre Augen lasern lassen, um keine Brille tragen zu müssen? Wenn Ihre Sehfähigkeit die Kriterien der Polizeidienstvorschrift 300 erfüllt, lohnt es sich, über eine Augenlaserbehandlung nachzudenken. Wir haben bereits Hunderte von Polizisten und angehenden Polizisten mit Erfolg gelasert und sind gerne auch für Sie da. Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.

Welches Augenlaserverfahren für Polizisten?
Sicherheit steht nicht nur bei der Polizei im Vordergrund, sie hat auch in der Medizin oberste Priorität. Besonders bei einer Augenlaserbehandlung für Polizistinnen und Polizisten sind Nutzen und Risiken gut abzuwägen. Deshalb empfehlen wir in aller Regel SMILE pro aufgrund des hervorragenden Sicherheitsprofils, da es ohne Hornhautdeckel (Flap) auskommt. Ein Hornhautdeckel wächst nie wieder so fest an wie vorher und kann sich beispielsweise durch eine Verletzung am Auge lösen oder verrutschen. Sollte SMILE pro für Sie nicht geeignet sein, finden wir eine Alternative – mit Sicherheit.

- minimalinvasives Verfahren ohne Flap
- schmerzfrei während und nach der OP
- Laserprozedur mit dem VISUMAX 800 ca. 10 Sekunden pro Auge
- sicherer als eine Femto-LASIK
- hochpräzise und schonend während der OP
- ein Femtosekundenlaser für die gesamte Behandlung
- geräusch- und geruchloses Augenlaserverfahren
- deutlich weniger trockene Augen nach der Operation
- besonders gut bei Kontaktlinsen-Unverträglichkeit
- (Ab-)Schminken ist bereits am Tag nach der OP erlaubt
- kein Flap, daher auch keine flapbedingten Risiken, kein Abriss/Verrutschen des Flaps
Augenlasern und Sehfähigkeitsprüfung der Polizei: Das sollten Sie beachten
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Die Anforderungen an die Sehfähigkeit sind bundesweit in der einheitlichen PDV 300 geregelt.
Ohne eine Brille soll die Sehleistung (unkorrigierte Sehschärfe Fernvisus) bis zum zwanzigsten Lebensjahr mindestens 50 Prozent, später 30 Prozent auf beiden Augen betragen.
Die unkorrigierte Sehschärfe beim Nahvisus soll mindestens 0,3 mit beiden Augen betragen; mit Brille oder Kontaktlinsen mindestens 0,8.
Die Sehkraft eines Auges muss mit Brille oder Kontaktlinsen mindestens 80 Prozent betragen, auch wenn die des anderen Auges 100 Prozent beträgt.
Liegt eine Sehschwäche vor, muss ein augenärztlicher Befundbericht eingereicht werden.
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Bevor Sie sich einer Augenlaserbehandlung unterziehen, sollten Sie klären, ob Sie alle Voraussetzungen für die Sehfähigkeitsprüfung der Polizei erfüllen. Wenn Sie während Ihres Dienstes keine Brille tragen möchten, dann sollten Sie bei der Planung Ihrer Augenlaserbehandlung folgendes beachten:
Wurde oder wird eine Augenlaserbehandlung in Erwägung gezogen, müssen Sie mit Ihrer Bewerbung sowohl die präoperativen als auch die aktuellen Befunde vorlegen.
Zwischen der Laser-OP und dem Bewerbungszeitpunkt müssen mindestens 6 Monate liegen.
Zur augenärztlichen Untersuchung für das Bewerbungsverfahren muss ein aktueller Augenarztbefund vorgelegt werden, der nicht älter als 6 Monate ist.
Vor refraktionschirurgischen Verfahren soll der präoperative Ausgangsbefund je nach Verfahren die folgenden Werte nach den Empfehlungen der KRC nicht überschreiten (Stand: 5/2024):
Oberflächenbehandlungen (Photorefraktive Keratektomie (PRK), Trans-PRK bzw. LASEK): Myopiekorrektur bis -6 dpt und Astigmatismuskorrektur bis 5 dpt.
Laser in situ Keratomileusis (LASIK) und Femto-LASIK: Myopiekorrektur bis -8 dpt, Astigmatismuskorrektur bis 5 dpt und Hyperopiekorrektur bis +3 dpt.
Laser-Lentikel-Extraktion (SMILE, CLEAR, SmartSight, etc.): Myopiekorrektur von -1 bis -8 dpt und Astigmatismuskorrektur bis -5 dpt.
Eine Beurteilung des Ergebnisses kann frühestens 6 Monate nach abgeschlossener Behandlung und komplikationslosem Verlauf erfolgen.Quelle: Informationsblatt Sehfähigkeit der Bundespolizei abgerufen am 02.07.2025
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Eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ist ausgeschlossen, wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien zutreffen:
die Sehleistung (unkorrigierte Sehschärfe Fernvisus) beträgt auf einem Auge vor der Vollendung des 20. Lebensjahres bereits weniger als 50 Prozent bzw. ab Vollendung des 20. Lebensjahres weniger als 30 Prozent
die Sehschärfe beträgt nach einer Korrektur (Brille/Kontaktlinsen) weniger als 80 Prozent auf einem Auge, auch wenn die Sehschärfe auf dem anderen Auge 100 Prozent beträgt
Unkorrigierte Sehschärfe (Nahvisus) von weniger als 0,3 beidäugig, korrigierter Nahvisus von weniger als 0,8 beidäugig
der Unterschied der Fehlsichtigkeit beider Augen (Anisometropie) überschreitet den Dioptrienwert von +/- 2,5
die astigmatische Komponente einer Fehlsichtigkeit darf +/-2,5 Dioptrien nicht überschreiten
räumliches Sehen von mehr als 100 Winkelsekunden
schielende Augen
es werden orthokeratologische Hilfsmittel verwendet
es liegt eine Farbsinnstörung vor – geprüft nach Ishihara, Velhagen oder Panel D 15
Dämmerungssehschärfe und Blendungsempfindlichkeit von weniger als 1:2,7
es liegt Farbblindheit und/oder Nachtblindheit vor
relevante Gesichtsfeldeinschränkung (Skotome, keine freien Außengrenzen), funktionale Einäugigkeit durch Exklusion
Quelle: Informationsblatt Sehfähigkeit der Bundespolizei abgerufen am 02.07.2025
Sind Sie geeignet?
Alternative Laserverfahren
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Wenn Sie sich für bestes Sehen ohne Brille interessieren, dann vereinbaren Sie gerne einen Termin zum Shortcheck, zur Voruntersuchung oder zur unverbindlichen Erstberatung bei Focus-Top-Mediziner Dr. Detlev R.H. Breyer. Per Telefon, E-Mail oder online via doctolib.de. Gerne rufen wir Sie auch zurück. Wir freuen uns über Ihre Nachricht.